Liefer- und Versandbedingungen
(Stand: 1.
April 2021)
1. Versandkosten
Der Versand der bestellten Produkte erfolgt ab einer Bestellung von 12 Flaschen im Bundesgebiet frei Haus in PTZ-geprüften Postkartons. Wir möchten, dass die Bestellung in jedem Fall unbeschadet bei Ihnen eintrifft. Bei Bestellungen ab 13 Flaschen kann die Lieferung nicht in einem Paket versendet werden.
- bis 11 Flaschen 5,40 €
- ab 12 Flaschen ohne Versandkosten
2. Lieferung, Mindestbestellmenge bei Versand
2.1. Der Bahn-
und Postversand kann nur in Kartons à 1, 2, 3, 6 und 12 Flaschen vorgenommen
werden.
2.2. Die Bruchgefahr bei Bahn- und Postversand trägt der Kunde. Schadenersatzansprüche aus Bruch oder anderen Transportschäden sind durch den Kunden unverzüglich direkt beim Versandunternehmen geltend zu machen.
2.3. Bei Ausverkauf des bestellten Produkts wird dem Kunden ein nach Qualität und Preis gleichwertiges Produkt angeboten, soweit ein solches vorhanden ist. Der Kunde ist zur Annahme des gleichwertigen Produkts nicht verpflichtet und kann das Produkt zurücksenden. Die Kosten der Rücksendung trägt die WV.
2.4. Die WV ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teilleistungen zu erbringen, wenn und soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Kunde die bestellten Produkte bzw. Leistungen innerhalb von 14 Tagen, beginnend ab der Benachrichtigung, dass die Lieferung erfolgen kann, abzurufen.
2.5. Die Lieferung erfolgt innerhalb von maximal 5 Werktagen, sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist oder ein Liefertermin vereinbart ist. Große Hitze, Frost oder Frostgefahr entbinden die WV von der Einhaltung der Lieferfrist oder des Liefertermins bis zum Eintritt geeigneter Witterung.
2.6. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegungen, Streik oder ähnliche Umstände auch bei Lieferanten der WV unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird die WV für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird die WV den Kunden unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen die WV auch, vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der WV seitens ihrer Vorlieferanten ist die WV von ihren Leistungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr benötigten Hilfs- und Betriebsstoffe getroffen und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Die WV verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen des Kunden an diesen abzutreten.
2.7. Transportkostenerhöhungen und Tarifänderungen können von der WV dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.
2.8. Die WV wählt
die Versendungsart, sofern der Kunde insoweit keine besonderen Anweisungen
erteilt hat. Eine Transportversicherung schließt die WV auf Wunsch des Kunden
und auf dessen Kosten ab. Mit der Übergabe des Produkts an den Spediteur oder
Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers der WV, geht die
Gefahr einschließlich einer Beschlagnahme des Produkts auf den Kunden über.
Wird die WV als Spediteur tätig, gelten soweit zulässig die Allgemeinen
Deutschen Spediteurbedingungen.
2.9. Verluste
oder Beschädigungen auf dem Bahntransport sind vom Kunden unverzüglich bei der
Bahn anzuzeigen und vor der Übernahme der Sendung bahnamtlich bzw. in anderer
Form bescheinigen zu lassen, damit der Entschädigungsanspruch gewahrt bleibt.
Beschädigungen auf dem Bahntransport berechtigen den Kunden nicht zur
Annahmeverweigerung. Das Vorgenannte gilt sinngemäß auch bei Transporten durch
andere Spediteure und Frachtführer.
2.10. Bei Kauf
nach Probe gelten die von der WV gestellten Proben als Typenmuster. Bei
ausverkauften Produkten kann die WV ein nach Qualität und Preis gleichwertiges
Produkt als Ersatz liefern. Der Kunde ist zur Annahme des gleichwertigen
Produktes nicht verpflichtet. Er kann das Produkt auf Kosten der WV
zurücksenden.
2.11. Alle
Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei Zustellung durch
die DHL erfolgt eine Alterssichtprüfung. Eine Lieferung an Packstationen ist
aufgrund des Jugendschutzes nicht möglich.
2.12. Bei Lieferung von Fasswein und Most gilt: Der Kunde muss Fasswein spätestens 6 Wochen nach Vertragsschluss abnehmen und den Abnahmetermin mindestens 2 Tage vorher gegenüber der WV anzeigen. Der Kunde muss Most spätestens 3 Tage nach Vertragsschluss abnehmen. Ab Vertragsschluss lagert der Fasswein und Most bei der WV auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sobald Fasswein und Most zur Abholung bereitgestellt worden sind. Der Verkauf des Fassweins und des Mosts erfolgt ab „Keller“. Die Füllkosten sowie die Kosten der Aufladung trägt der Kunde. Die im Kaufvertrag über Fasswein angegebene Menge bezieht sich nicht auf das Gebinde (Halbstück, Stück, Fuder, Tank usw.), sondern auf die bei Abnahme sich ergebende Literzahl.